ARD/ZDF: Einigung mit Verlegern zu Onlineangeboten

ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren.Im Streit über die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine Einigung: ARD und ZDF dürfen Texte publizieren, Bewegtbild und Ton müssen dabei aber im Mittelpunkt stehen.


komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen

Responses are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.